Fuldaer WindZeitung vs. Parzeller

Fuldaer WindZeitung vs. Parzeller

Anlässlich der Bundestagswahl erschien ein politisches Blättchen zum Thema Windkraft mit dem Namen Fuldaer Wind Zeitung. Die Herausgeber und Mitglieder des FuldaerWeges wurden darauf hin anwaltlich abgemahnt. Ist der Umgang des überregionalen Medienunternehmens Parzeller mit der politischen Aktion der Fuldaer Wind Zeitung ein generelles Beispiel, wie der Verlag mit aller Macht sein Meinungsmonopol in der Region verteidigen will?  Oder zeigt es nur, wie die Führung der Fuldaer Zeitung mit Meinungsvielfalt umgeht?

Der Name der 4 Seiten umfassenden Gazette war Fuldaer Wind Zeitung, wobei das Wort Wind schräg zwischen den beiden anderen Wörtern stand.  Es gab keine Anzeigen und es wurde deutlich gekennzeichnet, dass das Papier kostenlos verteilt wurde. Inhaltlich wurden Fakten und Meinungen präsentiert, die Vorteile und Nutzen von Windenergie für die Region Osthessen darstellten.  Die Motivation dahinter war, der stark negativ gekennzeichneten Berichterstattung über erneuerbare Energien in der lokalen Tageszeitungslandschaft entgegenzuwirken.  Außerdem stand die Bundestagswahl an, eine Gelegenheit und Pflicht also für demokratisch denkende Menschen, Meinungen auf dem Marktplatz der Demokratie kund zu tun.

Alle 2000 Exemplare waren auch schnell verteilt, besonders, da am Donnerstag vor der Wahl der Universitätsplatz dank des Besuchs der Bundeskanzlerin und zweier Landesväter mit potentiellen Lesern gefüllt war.
Es dauerte dann ganze fünf Arbeitstage, bis dem verantwortlichen Redakteur der Fuldaer Wind Zeitung ein Schreiben von einer Kanzlei aus Frankfurt zugestellt wurde. Darin zeigte sich deren Mandantin Parzeller wegen der Aktion der Wind Zeitung irritiert und forderte auf, innerhalb einer Frist von nur zwei Tagen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.  Selbige hätte beinhaltet, dass der Vertrieb des Blattes unverzüglich eingestellt werden sollte.  Sämtliche in Kaffees und Geschäften verteilten Exemplare sollten zurückgeholt werden. Jede einzelne neu verteilte Windzeitung hätte ein Strafe in Höhe von 5.100 € mit sich gebracht.  Außerdem forderte der Verlag den Redakteur auf, die entstandenen Anwaltskosten zu begleichen, bei einem Streitwert von 25.000 €.

Berufen hatten sich der Verlag und dessen Anwälte auf das Marken- und Wettbewerbsrecht. Der von der Wind Zeitung beauftragte Fachanwalt wunderte sich sehr über das Vorgehen des Verlages. Da die Wind Zeitung keine Werbung schaltete, kostenlos verteilt wurde und die Arbeit der Herausgeber auch ansonsten nicht kommerziell finanziert wurde, sei der Vorwurf, dass die Veröffentlichung der Wind Zeitung gegen Wettbewerbs- und Markenrecht verstoßen würde, von vorneherein völlig unbegründet. Der Verlag mache sich sogar schadensersatzpflichtig, wenn er seine Vorwürfe aufrechterhalte. Denn das Wettbewerbs- und Markenrecht regele nur Verstöße im geschäftlichen, d.h. kommerziellen Rechtsverkehr. Da der Parzeller-Verlag bzw. die von ihm beauftragte Kanzlei im Übrigen die Reichweite der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit verkannt hätten, vermutete der von der Wind Zeitung beauftragte Rechtsanwalt eine Art „Einschüchterungsversuch“. Nach längeren Beratungen entschloss sich das Redaktionsteam der Wind-Zeitung aber, die Sache rechtlich nicht weiter zu verfolgen, da sich die Herausgeber auch künftig auf politische (und nicht rechtliche) Auseinandersetzungen konzentrieren wollen.

 

Es ist schon ein relativ „starkes Stück“, dass ein großer mittelständischer Verlag eine öffentliche Diskussion dadurch behindert, dass sie eine engagierte Bürgerinitiative anwaltlich abmahnen lässt.

Auszug aus dem Anwaltsschreiben der FWZ

 

Das Redaktionsteam hat sich auch dazu entschlossen, den Namen der „Wind Zeitung“ und das ursprüngliche Layout aufzugeben. Zum einen, um im Hinblick auf die rechtliche Auseinandersetzung keine unnötigen Risiken einzugehen, zum anderen weil der bisherige Name und das Layout auch kreativ überholt schien.