Hüttenkäse

Hüttenkäse

Droht das Ende eines erfolgreichen Jugendprojektes?

Die Teppiche sind sauber, die Theke ist aufgeräumt, die Schuhe müssen ausgezogen werden. Hier handelt es sich nicht um einen gutbürgerlichen Haushalt, sondern um ein selbstverwaltetes Jugendprojekt im Stadtteil Neuenberg. Die Hütte ist selbstgebaut, wird seit zwei Jahren in Eigeninitiative betrieben und ihre Zukunft steht gerade auf dem Spiel. Der Gestattungsvertrag mit der Stadt Fulda läuft Ende August aus und eine Verlängerung wird von kommunaler Seite derzeit abgelehnt.

Der Standort des Baumhauses

Der Standort des Baumhauses

Als an gleicher Stelle vor rund fünf Jahren eine Handvoll Jugendlicher mit dem Bau eines Baumhauses begonnen hatte war noch nicht abzusehen, wie sich das Ganze entwickeln, welche Gespräche mit Stadtverwaltung, Nachbarschaft und Ordnungshüter anstehen und welchen Status dieses Projekt Jahre später unter vielen Jugendlichen nicht nur in Neuenberg haben würde. Das Baumhaus war ein spontanes Projekt, entstanden im verlassenen Winkel „Am Heiligenfeld 20“, nahe der Bardoschule. Hier, im Einfahrtsbereich des inzwischen abgerissenen ehemaligen Schützenhauses, haben Jugendliche im zugewucherten Dickicht einen Kirschbaum auserkoren, ihr zukünftiges Baumhaus zu tragen. Durch Engagement und Unterstützung weiterer Freunde sowie zahlreicher Nachbarn, sind sie im Laufe von etwa zwei Jahren hoch hinaus gekommen. Zum Schluss zählte das Baumhaus fünf begehbare Etagen mit einer Gesamthöhe von 13 Metern. Dies rief nicht nur die Polizei auf den Plan, sondern vor allem das Amt für Jugend, Familie und Senioren, sowie das Grünflächenamt der Stadt Fulda. Der Einfahrtsbereich zum Heiligenfeld ist städtisches Gelände und die Stadt ist somit in der Haftung für alles, was dort passiert. Doch wie damit umgehen?

Um das Engagement und die Initiative der Jugendlichen zu würdigen, riss die Stadt das Baumhaus nicht umgehend ab, sondern bot den Jugendlichen einen Gesprächstermin zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise an. Da diese noch nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig waren, traten auch die Eltern in Erscheinung. Was folgte waren Gespräche im Jugendamt der Stadt Fulda. Hier einigte man sich nach zähem Ringen auf einen Erbpachtsvertrag für die Fläche rund um das Baumhaus zwischen der Stadt Fulda und dem neu gegründeten Baumhaus Fulda e.V.. Der Erbpachtvertrag, der für eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen wurde, kam allerdings aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zustande. Grundlegend für einen Erbpachtsvertrag ist ein Gebäude auf dem Grundstück und das Baumhaus galt nun auch bei größtem Wohlwollen nicht als solches. Zudem trat nach den Verhandlungen ein Statiker der Stadt auf, der die Tragfähigkeit des Kirschbaums in Frage stellte und vehement dafür plädierte, diesen abzusägen, um einen potentiellen Einsturz in nicht absehbarer Zukunft vorzubeugen. Außerdem war den Verantwortlichen die Gesamthöhe des Baumhauses aus Haftungsgründen ein Dorn im Auge – das Baumhaus müsse auf drei Meter Fallhöhe rückgebaut werden, wolle man noch irgendwie vertraglich zueinander kommen. Ausgehandelt wurde letztlich ein Gestattungsvertrag, der den Jugendlichen die zweijährige Nutzung einer “Teilfläche des Grundstücks ‘Am Heiligenfeld 20’, Gemarkung Neuenberg, Flur 2, Flurstück 12/5, für den Erhalt und den Betrieb eines dort befindlichen privaten Baumhauses” unter den geforderten Bedingungen ermöglichte. Nach Unterzeichnung des Vertrages am 24. November 2011 wurde der Baum von städtischen Bediensteten versehentlich entfernt. Mit “absolutem Entsetzen und völligem Unverständnis”, so Jugendamtsleiter Stefan Mölleney in einer Mail nur sechs Tage nach der Unterzeichnung gegenüber dem Baumhausverein, “habe ich heute morgen zufällig gehört, dass der Baum, der für das Baumhaus verwendet worden ist, gefällt wurde”.

Die neue Hütte - mit Briefkasten!

Die neue Hütte – mit Briefkasten!

Diesem Malheur verwaltungsinterner Kommunikation ist demnach das Ergebnis zu verdanken, dass “aufgrund der Einmaligkeit der Situation und aufgrund der von städtischen Beschäftigten verursachten Verunmöglichung des Erhalts des Baumhauses” (Aktenvermerk zum Gestattungsvertrag)  sowohl OB Möller als auch die damalige Stadtbaurätin Zuschke gegenüber den Jugendlichen erklärt haben, “dem Wunsch nachgeben (zu) wollen”, eine Hütte an der Stelle errichten zu können, wohl um nicht vertragsbrüchig zu agieren. Die Fläche um den Baumstumpf wird für zwei Jahre an den Verein vermietet mit der Auflage der Einfriedung des Geländes und der Volumenauflage von maximal 40 Kubikmeter, “da ansonsten eine Baugenehmigung erforderlich wäre”. Nach zwei Jahren, so offensichtlich die Hoffnung der Stadt, habe sich das Thema erledigt, da die Jugendlichen dann erwachsen wären und anderen Interessen folgen würden. Damit, dass die Jugendgruppe, die inzwischen zahlreiche weitere Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren angezogen hat, intensiv an der Hütte bauen würde und dieses Gelände auch noch hegen und pflegen würde, ohne es zu einer wilden Partydeponie aus Pizzakartons und Bierflaschen verkommen zu lassen, hat wohl niemand gerechnet.

Letzten Endes ist es ein so nicht erwartetes, bis heute aber äußerst erfolgreiches und vor allem selbstverwaltetes Projekt geworden, das seinesgleichen sucht. Die Jugendlichen regeln die Abläufe eigenständig, es bedarf keinerlei institutioneller sozialpädagogischer Begleitung, dafür entwickelte sich aber eine solidarische Materialspendenbereitschaft der Nachbarschaft.

Das Verhältnis allerdings zwischen Jugendamtsleiter Mölleney und dem Baumhausverein hat sich unerklärlicherweise deutlich verschlechtert. Als im Februar 2014 ein Antrag auf Verlängerung des Gestattungsvertrages seitens des Baumhaus Fulda e.V. gestellt wurde, kam die prompte Absage des Jugendamtes rund einen Monat später. “Von Anfang an ging es bei dem Gestattungsvertrag nicht um ein langfristiges Projekt, sondern nur um ein Entgegenkommen der Stadt, mit dem wir den damals engagierten Jugendlichen zugestanden haben, ihren selbst verwirklichten ‘Traum’ trotz seiner Rechtswidrigkeit noch einige Zeit weiter zu leben”, so Mölleney im Ablehnungsschreiben. Plötzlich wird verlautbart, dass die Stadtverwaltung “durchweg ablehnend dem Projekt gegenüberstand”; es ist auf einmal die Rede von einem “lebensgefährlichen Baumhaus” wo noch drei Jahre zuvor Faszination und “Kindheitserinnerungen und -träume” die ersten Gespräche begleiteten. Woher dieser so nur schwer nachvollziehbare Wandel? Warum unterstützt die Stadt Fulda dieses Projekt nicht, das sie im Rahmen des Jugend-Förderprogramms „PLuS – Projekte für Lösungen im Sozialraum“ durch Zusammenarbeit des Jugendamtes mit dem Trägerverein bei politischem Wohlwollen durchaus fördern könnte? Schließlich hat sich die Stadt auf ihrer Homepage gemäß den PLuS-Richtlinien für die „Förderung von Gemeinschaftsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Leistungsfähigkeit, der Ermöglichung von Teilhabe“ sowie der „Förderung der Autonomie der Zielgruppe durch eine verbesserte soziale Infrastruktur“ auf die Fahnen geschrieben. Aus welchem Grund sperrt sich das städtische Jugendamt als zuständige Behörde weiteren Verhandlungen über die Fortführung des Hüttenprojektes?

 

Am Gelände selber kann es nicht liegen, denn dieses wird nach Eigenaussage der Stadt Fulda nicht als Bauland ausgeschrieben. Schon bei den vor drei Jahren stattgefundenen Verhandlungen über das Baumhaus wurde gegenüber den Jugendlichen und ihren Eltern explizit betont, das Gelände, topografisch eine Senke, sei die Hauptfrischluftschneise für den Stadtteil Neuenberg und dürfe schon aus ökologischen Gründen deshalb nicht als Bauland ausgewiesen werden. Dennoch wird das Treiben um die Hütte von Amts wegen permanent kritisch beäugt. So fand zuletzt ein reger Briefwechsel zwischen dem Trägerverein und dem Jugendamt statt. Hier ist deutlich zu entnehmen, wie es immer schärfere Auflagen für die Jugendlichen gab, die ihrerseits mit einer hohen Kompromissbereitschaft erfüllt wurden. Mölleney warf den Jugendlichen vor “nicht zum ersten Mal und nun in vielen Punkten vertragswidrig” gehandelt zu haben. Die Gründe? Laut Aussagen von Mitarbeitern der mobilen Jugendarbeit wäre die Hütte nach deren Schätzung deutlich größer als 40 Kubikmeter. Herr Mölleney hat nachgemessen, im Ergebnis kam er auf über 52 Kubikmeter und dafür “wäre zwingend eine Baugenehmigung erforderlich”. Tatsächlich unterlag den Jugendlichen ein Planungsfehler. Der nackte Korpus liegt deutlich unter den 40 Kubikmetern, durch die Wandverkleidung mit sich überlappenden Schwartenbrettern und der Dachschließung wurden die zulässigen Gesamtmaße jeweils um wenige Zentimeter überschritten, was volumentechnisch derartige Auswirkungen hat und so als Hauptgrund für die Absage angesehen wird. Aber auch hier zeigen sich die Jugendlichen äußerst kompromissbereit. “Wir können ein Grundelement kürzen und die Hütte minimal kleiner machen”, so Ole Wassmann vom Baumhausverein auf Nachfrage, “damit würden wir auch sofort anfangen, wenn es eine Aussicht auf eine Verlängerung gäbe.”

Kein Baumhaus, aber dennoch eine neue Hütte

Kein Baumhaus, aber dennoch eine neue Hütte.

Weiter bemängelt Herr Mölleney weitere Vertragsverstöße. Hierin wird jegliches Feuer untersagt und als Legitimation für den Einwand zieht er ein paar angebrannte Kerzen im Inneren der Hütte sowie einen abgelegten Grill hinter der Hütte hinzu. Im Vertrag selber ist als Richtungsbeispiel die Rede vom Lagerfeuerverbot, was aufgrund des hohen Bestands an Bäumen und Gestrüpp durchaus nachvollziehbar ist. Dieser Amtslogik folgend wäre aber jeder weihnachtliche Adventskranz innerhalb einer Wohnung eine zu untersagende Feuerstelle, vom Vergleich eines Kohlegrills mit einer Feuerstelle ganz zu schweigen – jeder Campingplatzwart würde Protest einlegen. Selbst Feuerwehrfachleute diskutieren im feuerwehr-forum leidenschaftlich darum, ab wann eine Flamme als offenes Feuer gilt. Es bleibt also Definitions- und Auslegungssache. Auch Einfriedungsmängel und mangelhafte Grundstücksbeschilderung sind vertraglich zwar mahnbar, aber erstens schnell behoben und zweitens sicher nicht unüberwindbare Hindernisse für eine Vertragsverlängerung. Hier wandelt sich wachsweiche Argumentation zu eisenharter Beweisführung. Aber aus welchem Grund? Verhaltensgründe als Anlass zur Beschwerde liegen nicht vor. Die Polizei als Ordnungsbehörde, die zu Zeiten des Baumhauses den Jugendlichen gelegentlich einen Besuch abstattete, war zuletzt vor über einem Jahr vor Ort.

 

Die Vermutung der Jugendlichen, die Stadt gönne ihnen politisch einfach keinen Freiraum, liegt nahe. Gegebene Zusagen werden zwar eingehalten, inhaltlich aber Stück für Stück durch ordnungspolitische Auflagen bis zur faktischen Unmöglichkeit eingeengt. Ein erfolgreiches, selbstverwaltetes Jugendprojekt ohne administrative Leitung scheint der Kommunalverwaltung ein Dorn im Auge. Warum sonst gibt es keine Möglichkeit zu offenen Gesprächen? Anstatt mit lobenswertem Beispiel voranzugehen und eigenverantwortliches Jugendengagement grundlegend zu unterstützen wird hier von Amts wegen Frustration geschürt. Wie gut würde dieser Stadt zu Gesicht stehen, ideenreiches Jugendengagement im Stadtteil zielgerichtet zu fördern, ohne blockierend in kreative Prozesse einzugreifen! Handlungsmöglichkeiten gibt es zuhauf, wenn der politische Wille und das ehrliche Interesse an Partizipation vorhanden sind. Bei Engagement im Allgemeinen und für den Erhalt der Hütte im Besonderen!