KÖK zur Kommunalwahl 2021

KÖK zur Kommunalwahl 2021

Als Förderverein für Kultur, Ökologie und Kommunikation e.V. ist uns im Besonderen die regionale Zusammenarbeit mit Gruppen und Einzelpersonen wichtig, die i.d.R. nicht von öffentlichen Fördergeldern profitieren, deren Ansätze institutionell nicht oder nur vage vertreten werden und die von ökologischer Nachhaltigkeit geprägt sind. Dabei setzen wir auf Netzwerke, Mitbestimmung, Ideenaustausch, Engagement und Humanität und schätzen insbesondere die Kompetenz von Gruppen und Personen, die sich in ihren Themenfeldern intensiv eingearbeitet haben. Als KÖK e.V. priorisieren wir vier wesentliche Punkte, die im Rahmen kommunaler Möglichkeiten liegen und die nach zahlreichen Gesprächen, regem Austausch und Erfahrungen wertvoll für die weitere Entwicklung der Stadtregion Fulda inklusive der Stadtrandgemeinden sein können.

1. Einrichtung eines kommunalen Kompetenzgremiums

Die Nutzung der vorhandenen Kompetenz in allen erdenklichen Sachfragen ist ein wesentlicher Punkt unserer Forderungen.

Zum Hintergrund: Der Deutsche Städtetag hat festgestellt, dass den Kommunen oft Fachpersonal fehlt, um benötigte Fördergelder fürMaßnahmen abzurufen und kompetente Planer:innen einzustellen. Dies ist ein grundsätzliches Problem in den Kommunen*. Als KÖK e.V.priorisieren wir aus diesem Grund ein Kompetenzgremium (im folgenden KG genannt). Zusammensetzung und Aufgabe: Um kommunale Kompetenzlücken zu schließen und die für die Kommunen beste Planung zu erreichen, muss das Kompetenzgremium paritätisch zusammengesetzt werden. Sowohl Vertreter:innen der kommunalen Behörden, Fachdelegierte der Verbände sowie Vertreter:innen ehrenamtlicher Initiativen und Gruppen gehören dazu. Je nach Themenlage wird das KG immer wieder neu zusammengesetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hauptamtliche Mitglieder viele Termine während ihrer Arbeitszeit mit entsprechender Entlohnung wahrnehmen, während engagierte Personen aus Initiativen, Beiräten und Ehrenamt dies in ihrer Freizeit tun. Die Freihaltung durch den Arbeitgeber, die Lösung familiärer Betreuungssituationen usw. sollen für diese Personen mit angemessener Honorarvergütung aus öffentlicher Hand zu allen Sitzungs-, Ausarbeitungs- und Vor-Ort-Terminen entlohnt werden, damit ein monetärer Vorteil der hauptamtlichen Vertreter:innen gegenüber Vertreter:innen gesellschaftlichen Engagements von vorne herein ausgeschlossen ist.

Im KG hat jedes Mitglied eine Stimme, der Mehrheitsbeschluss des KG ist bindend für das weitere Planungsverfahren der öffentlichen Hand und muss zwingend berücksichtigt werden. Der Beschluss des KG wird schriftlich zusammengefasst und veröffentlicht. So wird größtmögliche Transparenz im Planungsverfahren gewährleistet.

Die Aufgabenbereiche des KG umfassen alle größeren Umgestaltungs- und Planungsvorhaben und sollen explizit auf die Kompetenz der Bevölkerung zugreifen, die sich mit der Thematik bereits sehr intensiv auseinandergesetzt hat und somit den Blickwinkel auf die Endnutzer:innen lenkt. So könnten je nach Sachlage Vertreter:innen von Eltern- und Schülerbeiräten, Stadtteilinitiativen, freier Kulturinitiativen, Verkehrsinitiativen, Fahrgastverbänden, Anwohner:innen, Umweltverbände, Bürgerinitiativen, Menschenrechtsgruppen, Mieterverbände etc. offizielles Mitglied des KG sein.

Das übergeordnete Ziel ist die Einbindung größtmöglicher regionaler Kompetenz unabhängig von Amtsinhaber:innen und Wirtschaftsinteressen. Die Nutzung der Kompetenz der engagierten Bevölkerung hat in zahlreichen Planungen den Vorteil, die Mitsprache der Bevölkerung zu fördern, die Sicherheit aller zu erhöhen und erzielt hier die größtmögliche Akzeptanz in der Breite. Das Ziel erfüllt damit den Anspruch, die bestmögliche Verfahrensweise, Planung und Umsetzung zu nutzen und im Einklang mit den Interessen ALLER Beteiligten auf den Weg gebracht zu werden. Die Lebensqualität innerhalb der Kommune wird sich durch Beteiligung der Bevölkerung deutlich erhöhen und bleibt nicht ausschließlich eine gut klingende Imagekampagne.

2. Ausrufung Fuldas als klimaneutrale Stadt bis 2030

Der verstärkte Einsatz zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung fängt bei jeder Einzelperson und in jeder Kommune als unterste zuständige Verwaltungseinheit an. Die Ausrufung des „Klimanotstands“ wird umgesetzt.

Zum Hintergrund: Der menschliche Einfluss in der Klimaerwärmung muss nicht mehr näher erläutert werden und darf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Dem Warten auf Beschlüsse und Regulierungen „von oben“ setzt die Stadtregion ein fortschrittliches Maßnahmenpaket proaktiv entgegen. Sie reagiert nicht, sondern handelt.

Die Maßnahmen: Durch Ausrufung des Klimanotstands wird festgelegt, dass sämtliche Infrastrukturmaßnahmen in der Stadtregion ab sofort den Beweis der Nachhaltigkeit erbringen müssen. Das Ziel, Fulda bis 2030 klimaneutral zu gestalten, hat oberste Priorität. So sind die Nachweise nicht nur durch Ausschreibungsverfahren und Zuschlagsvergabe zu erbringen, sondern können kreativ auf vielen Ebenen umgesetzt werden. Als Beispiel dient das Modell der „grünen Stadt“. Fassaden und Dachbegrünungen, Wildpflanzungen in vielen städtischen Grünzonen, Erstellung einer Baumsatzung und verstärkter Bestand an Obstbäumen („essbare Stadt“) sind nur einige Bestandteile, die durch die Zusammenarbeit in der Stadtregion Fulda schnell und unbedingt geregelt werden können und die eine ökologische Ergänzung zur weiteren Flächenversiegelung darstellen. Hier wird zur konkreten Planung das oben bereits beschriebene Kompetenzgremium eingesetzt.

Fulda nimmt seine Verantwortung für den Erhalt einer lebenswer- ten und artenreichen Umwelt sehr ernst und setzt sich in das vordere Feld des Städterankings auf ökologischer Ebene.

3. Installation innovativen Personennahverkehrs

Der sinnvolle Ausbau des ÖPNV in Stadt und Landkreis Fulda ist längst überfällig und muss sich zu einer ernstzunehmenden Alternative zum motorisierten Individualverkehr entwickeln. Es wird Zeit für ein Update.

Zum Hintergrund: Der starre ÖPNV in der Stadtregion Fulda lässt wenig Spielraum für sinngemäße und attraktive Nutzung. Leerfahrten mit großen Bussen außerhalb der starken Zeiten, sternförmige Linienführung ohne jegliche Umsteigemöglichkeiten, fehlende Angebote in den Abendstunden und vor allem an Wochenenden tragen dazu bei, enorme Flächen für PKW-Stellplätze vorhalten zu müssen.

Die Maßnahmen: Eine Analyse der Fahrpläne und -linien sowohl des Stadtbusses, als auch der Überlandlinien und Zugstrecken innerhalb des Landkreises wird aufzeigen, an welchen Stellen hier nachgebessert werden muss. Zudem ist in der kompletten Neugestaltung zu berücksichtigen, dass weniger große Busse in verkehrsschwachen Zeiten effektiver eingesetzt werden können. Auch braucht es zu der bislang einzigen Möglichkeit des AST-Sammeltaxi Angebote in der Stadtregion auch an den späten Abendstunden sowie feste Linien in der Nacht. Begleitet wird dies mit einem ausgeklügelten Park-and-Ride-Systems an den Großparkplätzen im Stadtgürtel. Die Installierung eines Ringsystem, d.h. Busse, die für den Umstieg genutzt werden können und die auf festen Strecken die Kernstadt umkreisen, wird als zusätzliches attraktives Angebot umgesetzt. Der Einsatz eines Micro-Busses in verkehrsschwachen Zeiten, der an jeder beliebigen Haltestelle starten kann, würde das System von Sammelfahrten begünstigen. Dieses könnte auf Fahrtvermittlungen ähnlich diverser Taxigesellschaften basieren. Die Stadt Fulda setzt sich für die juristische Regulierung ein und wird mit diesem System Modellstadt. Auch hier wird die Stadtregion Fulda wieder innovativ gestalten, statt „tote Pferde“ weiterzureiten. Die konkrete Planung findet wieder unter Beteiligung des Kompetenzgremiums statt.

Fulda erkennt die Vorteile einer Stadt mit weniger Autostellflächen und einem attraktiven und bezahlbaren ÖPNV. Die Umsetzung zieht ähnlich viele Menschen in die Stadtregion, wie es bereits die Imagekampagne zur „Sternenstadt“ aufzeigen konnte.

4. Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zu Polizeieinsätzen

Stadt und Landkreis Fulda fordern und fördern die unabhängige Ermittlung bei Beschwerden gegen Polizeibeamt:innen und setzen sich auf Landesebene für die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen ein.

Zum Hintergrund: Bundesweit liegt der Focus auf zahlreichen Vergehen von Polizeibeamt:innen in ihrer Dienstausführung gegenüber Einzelpersonen. Die Untersuchungen dazu zeigen Fallzahlen in erschreckender Höhe. Die Polizei als Exekutivgewalt des demokratischen Staates hat in erster Linie den Schutz der Bevölkerung zur Aufgabe. Leider gibt es immer wieder Meldungen darüber, dass Polizeibeamt:innen ihre Kompetenzen während ihres Dienstes zum Nachteil einzelner Bürger:innen überschreiten. Dabei hat sich in allen Kommunen und Wirkungsbereichen der jeweiligen Polizeipräsidien gezeigt, dass Korpsgeist und Gegenanzeigen von Beamt:innen gegen Anzeigensteller:innen eine Verfolgung und weitere Ermittlung zu Straftaten im Amt weitgehend verhindern. Das Vertrauen schwindet zunehmend. Die Maßnahme: Dem etwas entgegen zu setzen und das Vertrauen in die Polizei wieder zu stärken setzen sich Stadt und Landkreis Fulda zusammen mit anderen Kommunen auf Landesebene für die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen ein. Die Erfahrungen aus skandinavischen Ländern mit solchen unabhängigen Stellen haben gezeigt, dass diese die Interessen durch Ermittlungen im Auftrag der Betroffenen glaubwürdig vertreten und im Gegenzug die Polizei dahingehend entlasten, interne Ermittlungen nicht mehr gegen das eigene Kollegium durchzuführen. Der interne Druck sinkt und das Vertrauen in die Polizei kann durch eine unabhängige Beschwerdestelle nur gestärkt werden.

Fulda nimmt die Erfahrungen von Bürger:innen sehr ernst und hat ein ernsthaftes Interesse daran, sowohl betroffene Bürger:innen wie auch Polizeibeamt:innen zu entlasten.

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* vgl. taz vom 22.11.2019